«75 Prozent der Putzfrauen arbeiten schwarz»
Wer illegal Haushaltshilfen beschäftigt, fliegt selten auf. Acht Fälle wurden letztes Jahr in Zürich gemeldet. Die Dunkelziffer liege allerdings weitaus höher. Auch deshalb, weil die Reinigungskräfte selbst schwarz arbeiten wollen.
Eine Studentin liess sich von einer Haushaltshilfe die Hemden bügeln. Dafür steht sie heute vor dem Zürcher Obergericht. Ihr wird vorgeworfen, die Mongolin ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben. Der 26-jährigen Arbeitgeberindroht nun eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken.
Dass es wie in diesem Fall zu einer Anklage kommt, sei äusserst selten, sagt Irene Tschopp, Pressesprecherin vom Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. «2011 sind acht Verdachtsmeldungen eingegangen. Davon wurde nur ein Arbeitgeber gebüsst.» In drei Fällen kam es zu einer Einigung, die übrigen vier Verdachtsmomente bestätigten sich nicht.
Stichproben wie auf dem Bau würden keine gemacht, sagt Tschopp. Die Behörden reagieren lediglich, wenn sie von Drittpersonen auf einen möglichen Missstand hingewiesen werden.
Papierkram verhindert Legalisierung
Adrian Gsell, Geschäftsführer von Putzfrau.ch schätzt die Dunkelziffer hoch ein: Schweizweit arbeiteten schätzungsweise 75 Prozent der Haushaltshilfen schwarz. «In der Wirtschaftsmetropole Zürich können wir gar von einer noch höheren Zahl ausgehen.» Schwarzarbeit bedeutet, dass der Arbeitgeber keine Sozialabgaben bezahlt oder der Arbeitnehmer keine Arbeitsbewilligung hat.
Die Schwelle, die eigene Putzfrau zu legalisieren, sei für den Arbeitgeber relativ hoch, erklärt sich Gsell. «Man muss die private Putzkraft nicht nur anmelden, sondern auch viel Zeit für die Administration einberechnen.» Gemeint ist damit das Ausfüllen von monatlichen Lohnabrechnungen, eines Lohnausweises, der Steuererklärung sowie die Entrichtung von Sozialabgaben. «Für viele Arbeitgeber ist es oft weniger kompliziert, das Ganze unter der Hand zu regeln, und gerade ausländische Arbeitskräfte wissen es häufig nicht besser.»
Putzfrauen wollen schwarzarbeiten
Der Aufwand sei keine grosse Hürde, ist man hingegen im Zürcher Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen (SVA) überzeugt. Neben einer einmaligen Anmeldung als Arbeitgeber bei der SVA sei der Haushaltshilfe ein monatlicher Lohnausweis auszuhändigen. Die SVA bietet Onlineformulare an, die die Versicherungsbeträge automatisch berechnen. Einmal im Jahr muss der Arbeitgeber den Bruttolohn seines Angestellten deklarieren. Der Betrag der Soziaversicherungsabgaben wird vom SVA in Rechnung gestellt. Ausserdem muss eine Kollektivunfallversicherung abgeschlossen werden.
Nicht immer sind es jedoch die Arbeitgeber, die sich um die Legalisierung drücken. Manche Putzfrauen wollen auch auf eigenen Wunsch schwarzarbeiten, da dem Lohn so keine Sozialabgaben abgezogen werden. Letztes Jahr sind im Kanton Zürich gemäss der SVA 2200 Putzfrauen angemeldet worden. Wer weiterhin eine Putzfrau schwarz beschäftigt, muss die ausstehenden Versicherungskosten über die gesamte Beschäftigungszeit samt fünf Prozent Verzugskosten nachträglich berappen. Zusätzlich drohen Sanktionen in Form von Geldbussen.
Erstellt am 30.03.2012 um 12:42 Uhr von Lucienne-Camille Vaudan
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