Ihre Zeitersparnis mit einer Putzfrau von uns
Sicherlich haben Sie auch schon in Betracht gezogen eine eigene Putzfrau einzustellen. Sind Sie sich bewusst, welcher Aufwand bei einer ordnungsgemässen Beschäftigung auf Sie zukommt? Mit einer Putzfrau der Putzfrauenagentur ersparen Sie sich die nachfolgenden Arbeiten:
Arbeitsaufwand | Erläuterung |
Rekrutierung |
Nachdem Sie sich entschlossen haben eine Putzfrau zu beschäftigen, müssen Sie zuerst eine geeignete Person finden. Dies bedeutet Inserate publizieren, Vorstellungsgespräche führen, Referenz- und Betreibungsauskünfte einholen, Strafregisterauskünfte verlangen , Asylantenverordnungen beachten usw.
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Arbeitsvertrag |
Es muss ein Arbeitsvertrag erstellt werden, der den schweizerischen arbeitsmarktlichen Richtlinien entspricht. (Achtung: Vorsicht bei Ferien- und Lohnfortzahlungsansprüchen!)
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Arbeitsbewilligung |
Für Ausländer mit entsprechender Bewilligung muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden. Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt. Zudem erhalten Sie eine zweite Abrechnung vom Migrationsamt für den administrativen Aufwand.
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Lohnabrechnungen |
Sie sind verpflichtet, Ihrer Putzfrau monatlich schriftliche Lohnabrechnungen vorzulegen.
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Bankkonto |
Sie werden ein separates AHV-Konto bei einer Bank einrichten müssen, welches zusätzliche Spesen verursacht.
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Sozialbeiträge |
Der AHV-Ausweis muss zur Registrierung an die Sozialversicherungsanstalt Ihrer Wahl gesandt werden. Die monatlichen Arbeitgeberbeiträge sollten auf das erwähnte Bankkonto überwiesen werden, was wiederum zusätzliche Spesen verursacht. Je nach Beschäftigungsgrad und Alter Ihrer Putzfrau, müssen Sie sich mit UVGO- und BVG-Bestimmungen auseinandersetzen. Sie sind zur jährlichen Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse verpflichtet. Die Sozialversicherungsanstalt stellt ihren Aufwand in Form von Spesen, in Rechnung. Da Sie als Arbeitgeber geführt sind, werden Sie verpflichtet, Beiträge an die Familienausgleichskasse zu leisten.
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Quellensteuer |
Ausländer mit entsprechender Aufenthaltsbewilligung müssen dem Staat eine Quellensteuer abliefern. Tarifänderungen müssen laufend angepasst werden. Beim Steueramt des Kantons wird dazu eine Arbeitgebernummer gelöst. Sie sind für diese Abrechnung zuständig.
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Lohnausweis |
Aufgrund der steuerlichen Bestimmungen, müssen Sie Ihrer Putzfrau fristgerecht einen Lohnausweis zukommen lassen. Falls Sie einen externen Treuhänder für diese Tätigkeit herbeiziehen, entstehen zusätzliche Kosten für diesen Aufwand.
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Steuererklärung |
Das zusätzliche AHV-Konto muss in Ihrer Steuererklärung unter der richtigen Rubrik aufgeführt werden.
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Versicherungen |
Sie sind vom Gesetz verpflichtet für Ihre Putzfrau eine Unfallversicherung abzuschliessen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung ratsam (diese ist aber im Schadenfall unweigerlich mit einem Selbstbehalt verbunden).
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Lohnfortzahlungspflicht |
Je nach Versicherungsschutz müssen Sie bei Unfall oder Krankheit eine gewisse Karenzfrist in Kauf nehmen und Lohnfortzahlungsansprüche aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen.
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Schwangerschaft |
Entsprechend der Beschäftigungsdauer müssen Sie vor der Niederkunft eventuelle Ausfälle Ihrer Putzfrau nicht nur in Kauf nehmen sondern, trotz nicht erfüllter Leistung, auch bezahlen.
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Arbeitgeber- |
Falls Ihre Putzfrau von anderen Haushaltungen, in denen sie tätig ist, die Kündigung erhält und dies der Arbeitslosenkasse meldet, müssen Sie jeden Monat eine Arbeitgeberbescheinigung für den Zwischenverdienst ausfüllen.
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Zeugnis |
Ihre Putzfrau kann jederzeit ein Zwischenzeugnis von Ihnen verlangen. Vom Arbeitsrecht her müssen Sie mindestens eine Arbeitgeberbescheinigung abgeben.
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Kündigung |
Kündigungen sind schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Normen zu verfassen. Während der Schwangerschaft kann auch dann nicht gekündigt werden, wenn die Putzfrau ihre Leistungen nicht oder nur teilweise erfüllt. |