Soll man Putzfrauen von der Steuer absetzen können?
Gegen Putzfrauen-Schwarzarbeit soll ein Anreizsystem geschaffen werden.
BERN. In drei von vier Haushaltungen werde illegal gearbeitet: Das behauptet die führende Unternehmung für Reinigung von Privathaushalten in der Schweiz.
Die Kampagne gegen Schwarzarbeit aus dem Jahr 2008 hat Millionen gekostet und nichts gebracht», ärgert sich Adrian Gsell, Inhaber der Putzfrauenagentur mit 900 Mitarbeitenden. Schwarzarbeit lasse sich nur eliminieren, indem man ein Anreizsystem schaffe. Unternehmer Gsell fordert deshalb, dass man Haushaltsunterstützungen künftig von den Steuern absetzen könne. Die Gewerkschaften sind jedoch skeptisch: «Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kann diesem Vorschlag nichts abgewinnen», meint Gewerkschaftssprecher Ewald Ackermann. Im Effekt laufe das auf Subventionen für Haushalte hinaus, die sich eine Putzkraft leisten. «Wir bleiben bei unserer Politik: Der festgelegte Mindestlohn von rund 20 Franken pro Stunde muss eingehalten werden. Und dazu braucht es Kontrollen.»
Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) winkt ab: «Ein Steuerabzug ist nicht vorgesehen», sagt Seco-Sprecherin Antje Baertschi. «Die mit Haushaltsarbeiten verbundenen Kosten gehören zu den privaten Lebenshaltungskosten.» Schwarzarbeit finde im Verborgenen statt, weshalb das Ausmass nicht beziffert werden könne. Immerhin: Die Anzahl Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist laut Seco kontinuierlich gestiegen – von 12 615 im Jahr 2008 auf 17 193 Anmeldungen 2009 und schliesslich auf 24 112 im vergangenen Jahr. Baertschi: «Einen negativen Trend können wir also nicht bestätigen.»
Autor: HANS PETER ARNOLD