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Ihre Zeitersparnis
 
Sicherlich haben Sie auch schon in Betracht gezogen, eine eigene Putzfrau einzustellen. Sind Sie sich bewusst, welche Aufwände bei einer orndungsgemässen Beschäftigung auf Sie zukommen? Mit einer Reinigungsfachfrau der Putzfrauenagentur ersparen Sie sich die nachfolgenden Arbeiten:
 
Erläuterung
  

Rekrutierung

Nachdem Sie sich entschlossen haben eine Putzfrau zu beschäftigen, müssen Sie zuerst eine geeignete Person finden. Dies bedeutet Inserate publizieren, Vorstellungsgespräche führen, Referenz- und Betreibungsauskünfte einholen, Strafregisterauskünfte verlangen , Asylantenverordnungen beachten usw.

   

Arbeitsvertrag

Es muss ein Arbeitsvertrag erstellt werden, der den schweizerischen arbeitsmarktlichen Richtlinien entspricht. (Achtung: Vorsicht bei Ferien- und Lohnfortzahlungsansprüchen!)

   

Arbeitsbewilligung

Für Ausländer mit entsprechender Bewilligung muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden. Diese wird Ihnen in Rechnung gestellt. Zudem erhalten Sie eine zweite Abrechnung vom Migrationsamt für den administrativen Aufwand.

   

Lohnabrechnungen

Sie sind verpflichtet, Ihrer Raumpflegerin monatlich schriftliche Lohnabrechnungen vorzulegen.

   

Bankkonto

Sie werden ein separates AHV-Konto bei einer Bank einrichten müssen, das zusätzliche Spesen verursacht.

 

 
Sozialbeiträge

Der AHV-Ausweis muss zur Registrierung an die Sozialversicherungsanstalt Ihrer Wahl gesandt werden.

 

Die monatlichen Arbeitgeberbeiträge sollten auf das erwähnte Bankkonto überwiesen werden, was wiederum zusätzliche Spesen verursacht.

 

Je nach Beschäftigungsgrad und Alter Ihrer Putzfrau, müssen Sie sich mit UVGO- und BVG-Bestimmungen auseinandersetzen.

 

Sie sind zur jährlichen Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse verpflichtet. Die Sozialversicherungsanstalt stellt Ihre Aufwände in Form von Spesen, in Rechnung.

 

Da Sie als Arbeitgeber geführt sind, werden Sie verpflichtet, Beiträge an die Familienausgleichskasse zu leisten.

   

Quellensteuer

Ausländer mit entsprechender Aufenthaltsbewilligung müssen dem Staat eine Quellensteuer abliefern. Tarifänderungen müssen laufend angepasst werden. Beim Steueramt des Kantons wird dazu eine Arbeitgebernummer gelöst. Sie sind für diese Abrechnung zuständig.

   

Lohnausweis

Aufgrund der steuerlichen Bestimmungen, müssen Sie Ihrer Mitarbeiterin fristgerecht einen Lohnausweis zukommen lassen. Falls Sie einen externen Treuhänder für diese Tätigkeit herbeiziehen, entstehen zusätzliche Kosten für diesen Aufwand.

   

Steuererklärung

Das zusätzliche AHV-Konto muss in Ihrer Steuererklärung unter der richtigen Rubrik aufgeführt werden.

   

Versicherungen

Sie sind vom Gesetz verpflichtet, für Ihre Angestellte eine Unfallversicherung abzuschliessen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung ratsam (diese ist aber im Schadenfall unweigerlich mit einem Selbstbehalt verbunden).

   

Lohnfortzahlungspflicht

Je nach Versicherungsschutz, müssen Sie bei Unfall oder Krankheit eine gewisse Korrenzfrist in Kauf nehmen und Lohnfortzahlungsansprüche aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen.

Schwangerschaft

Entsprechend der Beschäftigungsdauer müssen Sie vor der Niederkunft eventuelle Ausfälle Ihrer Putzfrau nicht nur in Kauf nehmen sondern, trotz nicht erfüllter Leistung, auch bezahlen.

   

Arbeitgeber-
bescheinigung

Falls Ihre Arbeitnehmerin von anderen Haushaltungen, in denen sie tätig ist, die Kündigung erhält und dies der Arbeitslosenkasse meldet, müssen Sie jeden Monat eine Arbeitgeberbescheinigung für den Zwischenverdienst ausfüllen.

   

Zeugnis

Ihre Angestellte kann jederzeit ein Zwischenzeugnis von Ihnen verlangen. Vom Arbeitsrecht her müssen Sie mindestens eine Arbeitgeberbescheinigung abgeben.

   

Kündigung

Kündigungen sind schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Normen zu verfassen. Während der Schwangerschaft kann auch dann nicht gekündigt werden, wenn die Putzfrau ihre Leistungen nicht oder nur teilweise erfüllt.

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